Futteranalysen und Deklarationen richtig verstehen
Die chemische Analyse
"Gehalt an Inhaltsstoffen"
Unter der Überschrift "Gehalt an Inhaltsstoffen"
finden Sie auf Futtermittelsäcken eine Auflistung in der Form
Rohprotein x%, Rohfett y%, Rohfaser z%, etc..
Diese Prozentzahlen geben nicht einen Anteil an Futterkomponenten
wieder, sondern spiegeln die chemische Analyse des Futters wider.
Diese Werte werden also im Labor ermittelt und fassen folgende Nährstoffgruppen
zusammen:
1. Rohprotein:
Der Rohproteingehalt eines Futtermittels wird in der Regel aus dem
enthaltenen Stickstoffanteil berechnet. (Da hierbei alle stickstoffhaltigen
Verbindungen erfasst werden, schliesst das Rohprotein nicht nur
das Reinprotein = Eiweiss ein sondern auch einige Substanzen nichteiweisshaltiger
Natur wie z.B. freie Aminosäuren, Peptide etc. ein.) An dem
Rohproteingehalt allein können Sie aber nicht erkennen, welche
Qualität die enthaltenen Eiweisse haben.
Die Eiweissverbindungen können sowohl pflanzlichen als auch
tierischen Ursprungs sein. Als Eiweissträger kommen sogar Klauen,
Federn, etc. in Frage.
Wenn der Hersteller mehr über die Qualität der Eiweisse
aussagen möchte, führt er einige qualifizierte Aminosäuren
unter 'Gehalt an Inhaltsstoffen' einzeln auf.
Als aussagekräftige Indikatoren für die Qualität
des Gesamtproteins werden üblicherweise Lysin und Methionin
ausgewiesen.
Lysin und Methionin sind hochwertige Muskeleiweisse, die nur bei
der Verwendung von hochwertigen Eiweissquellen in Prozentzahlen
von mehr als 0,8% bei Lysin und mehr als 0,4% bei Methionin vorkommen.
(Sollten Sie Lysin oder Methionin unter den Punkten: 'Zusatzstoffe'
oder aber auch 'Zusammensetzung' aufgelistet finden, so wurde synthetisches
Lysin bzw. Methionin zugesetzt, in der Regel um die ansonsten minderwertigen
Eiweissquellen aufzuwerten).
Steht auf dem Futtermittelsack z.B. Rohprotein 23,7%, Lysin 1,2%,
Methionin 0,6%, so heisst das: Das Futter enthält insgesamt
23,7% Eiweiss. Von den 23,7% Eiweiss sind 1,2% Lysin und 0,6% Methionin.
Anmerkung bezüglich Abweichungen und Messtoleranzen: Zu beachten
ist seit der Anpassung des Futtermittelrechts auf EU Standard, dass
beim Rohprotein Mindestgehalte angegeben werden. Das bedeutet de
facto, dass angegebene und tatsächliche Rohproteingehalte stark
voneinander abweichen können.
Toleranz für Rohproteinwerte über 20%:
überschreitend 6,4% (absolut d.h. immer 6,4% bei jedem Gehalt
über 20%)
unterschreitend 3,2% (absolut d.h. immer 3,2% bei jedem Gehalt
über 20%)
Toleranz für Rohproteinwerte zwischen 12,5-20%:
überschreitend 32% (relativ d.h. 32% des jeweiligen Gehaltes)
unterschreitend 16% (relativ d.h. 16% des jeweiligen Gehaltes)
Toleranz für Rohproteinwerte bis 12,5%:
überschreitend 4% (absolut d.h. immer 4% bei jedem Gehalt
unter 12,5%)
unterschreitend 2% (absolut d.h. immer 2% bei jedem Gehalt unter
12,5%)
Es kann also durchaus sein, dass in der Deklaration
ein Gehalt von 28,4% Rohprotein ausgewiesen wird, obwohl der tatsächliche
Gehalt 22% ist bzw. dass bei einem tatsächlichen Gehalt von
22% Rohprotein mit 18,8% deklariert werden darf.
Aufgrund dieser legalen Toleranzen, lassen sich
zwei Aspekte herausstellen. Zum einen scheint die wissenschaftliche
Messgenauigkeit auch heute noch deutlich ausbaufähig zu sein,
zum anderen fehlt die notwendige Transpararenz für den Tierbesitzer.
Um sicher zu gehen, sollten Sie sich beim Futterhersteller
erkundigen, ob er Mindestgehalte deklariert oder den tatsächlichen
Proteingehalt.
2. Rohfett
Hier wird die Summe aller im Futter enthaltenen Fette aufgeführt.
(Man fasst alle Inhaltsstoffe, die in Petroläther löslich
sind unter Rohfett zusammen. Hierunter fallen neben den Triglyzeriden
(reine Fette) auch Lipoide, Fettsäuren, Wachse und fettlösliche
Vitamine.)
Auch hier gilt: es wird nichts über die Qualität
der enthaltenen Fette ausgesagt. Ob hochwertige pflanzliche und
tierische Fette enthalten sind oder im Extremfall Altöl, können
Sie hier nicht erkennen.
Nach EU Futtermittelrecht werden Rohfettgehalte
ebenfalls als Mindestgehalte deklariert.
Toleranz für Rohfettwerte:
überschreitend 2,5% (absolut d.h. immer 2,5% bei jedem Gehalt)
unterschreitend 2,5% (absolut d.h. immer 2,5% bei jedem Gehalt)
3. Rohfaser
Unter Rohfaser fasst man alle unverdauliche, pflanzliche Rohfaser
zusammen. (Die Rohfaserfraktion Rfa enthält laut Definition
die in verdünnter Säure und Lauge unlöslichen organischen
Anteile eines Futters und umfasst im Wesentlichen pflanzliche Zellwand
wie Zellulose, Hemizellulosen und Lignin.)
In der Hundeernährung ist die Rohfaser nicht identisch mit
Ballaststoff. Die ausgewiesene Rohfaser ist zwar zu 100% Ballaststoff,
aber sie ist nur ein Teil des Ballaststoffes.
Ein hoher Rohfaseranteil erhöht in jedem Fall die Kotmenge
und spricht für die Verwendung minderwertiger pflanzlicher
Ausgangsstoffe.
Nach EU Futtermittelrecht werden die Rohfasergehalte
als Höchstgehalte deklariert, da aber hohe Rohfasergehalte
unerwünscht sind, können Sie davon ausgehen, dass kein
Hersteller höhere Rohfaseranteile ausweist als tatsächlich
vorhanden sind. Grundsätzlich stellt sich hier die Frage, warum
der unterschreitende Toleranzbereich weiter gefasst ist als der
überschreitende. Im Sinne eines verbesserten Qualitätvergleichs
von verschiedenen Futtersorten eine eher zweifelhafte Toleranzverteilung.
Toleranz für Rohfaserwerte:
überschreitend 1% (absolut d.h. immer 1% bei jedem Gehalt)
unterschreitend 3% (absolut d.h. immer 3% bei jedem Gehalt)
4. Rohasche
Unter dem Punkt Rohasche findet man im Wesentlichen die Summe der
Mineralien und Spurenelemente. Quelle für die Rohasche sind
neben den zugesetzten Mineralstoffen auch Komponenten wie Federn,
Molke, minderwertige Eiweisse, Knochen, etc.. (Durch Ausglühen
des Futters in einem sogenannten Muffelofen bei ca. 550°C wird
der Rohaschegehalt bestimmt.) Der Rohascheanteil sollte nicht über
5% liegen (obwohl ein hoher Rohascheanteil in Verbindung mit viel
minderwertigem Rohprotein ein Garant für harten Kot ist), da
ein zu hoher Rohascheanteil eine starke Nierenbelastung (insbesondere
bei gleichzeitiger Verwendung von synthetischen Vitaminen) darstellt.
Z.B. starke Zahnsteinbildung hat häufig ihren Anfang mit einem
zu hohem Rohascheanteil im Futter genommen.
Aber auch Knochenstoffwechselstörungen können mit zu hohem
Rohaschegehalt im Futter in Zusammenhang gebracht werden.
Nach EU Futtermittelrecht werden die Rohaschegehalte
als Höchstgehalte deklariert. Da aber hohe Rohaschegehalte
unerwünscht sind, können Sie davon ausgehen, dass kein
Hersteller höhere Rohascheanteile ausweist als tatsächlich
vorhanden sind.
Toleranz für Rohaschewerte:
überschreitend 1,5% (absolut d.h. immer 1,5% bei jedem Gehalt)
unterschreitend 4,5% (absolut d.h. immer 4,5% bei jedem Gehalt)
5. Was ist der Rest zu 100%?
Wenn man die Prozentzahlen von Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und
Rohasche zusammenzählt, ist man weit entfernt von 100%. Was
also ist der Rest?
a) Rohwasser
Das Rohwasser wird bei einem Gehalt von unter 10% nicht ausgewiesen.
Normale Trockenfutter weisen einen Rohwassergehalt von 7% - 10%
auf.
b) N-freie Extraktionsstoffe
Der Rest zu 100% sind die sogenannten N-freien d.h. sticksofffreien
Extraktionsstoffe, welche im wesentlichen die enthaltenen Kohlenhydrate
sind. (Sie enthalten Kohlenhydrate wie Stärke, Zucker und lösliche
Bestandteile der Zellwand und werden rein rechnerisch ermittelt!
Hierbei handelt es sich um die Differenz von Trockensubstanz abzüglich
der Summe von Rohasche, Rohprotein, Rohfett und Rohwasser.)
Die Kohlenhydrate stammen vor allen Dingen aus
den pflanzlichen Futterkomponenten und bedingen zusammen mit dem
Fettgehalt den Energiegehalt des Futters, der üblicherweise
in Megajoule angegeben wird.
Es gilt also: je höher der Anteil an Rohfett und Kohlenhydraten
ist, desto höher ist auch der Energiegehalt des Futters.
c) Die tatsächlich im Futter enthaltenen
Vitamine.
Da deren Gesamtgewicht jedoch verschwindend gering ist, werden die
Prozentzahlen vernachlässigt.
Trockensubstanz
Die Angaben unter 'Gehalt an Inhaltsstoffen' beziehen sich bei einem
Trockenfutter immer auf die sogenannte Trockensubstanz (TS). Diese
bezeichnet den nach der Trocknung zurückbleibenden Anteil eines
Futtermittels. Im Gegensatz hierzu bezeichnet die Frischsubstanz,
die ursprüngliche Substanz eines Futters, die sich aus dem
Anteil an Trockensubstanz und Rohwasser ergibt. Gerade bezüglich
der Vergleichbarkeit zwischen Gehaltsangaben von Trocken- und Nassfutter
führt dies sehr häufig zu Irrtümern und falschen
Vorstellungen. Normalerweise wird eine Vergleichbarkeit immer auf
Basis der Trockensubstanzwerte hergestellt. Lesen Sie weiteres unter
Berechnung des Fleischanteils.
Die Futterkomponenten "Zusammensetzung"
Geschlossene Deklaration
Bei der geschlossenen Deklaration wird die Zusammensetzung
nach Futtermittelgruppen laut §13 Anlage 2b der Futtermittelverordnung
aufgeschlüsselt.
Laut aktueller Futtermittelverordnung ist generell eine Kennzeichnung
als Fleisch, Fisch oder Milch nicht erlaubt. Es gibt unabhängig
von der Qualität der Rohstoffe nur die übergreifenden Gruppenbezeichnungen:
Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, Milch und Molkereierzeugnisse
sowie Fisch und Fischereinebenerzeugnisse. Beim Getreide wird hier
allerdings noch ein Unterschied gemacht. Hafer, Reis, Weizen, Mais
und andere Getreide werden zu der Futtermittelgruppe Getreide zusammengefasst.
Schälkleien, Nachmehle, Kleber, etc. müssen der Gruppe 'Pflanzliche
Nebenerzeugnisse' zugeordnet werden.
Offene Deklaration
Bei der offenen Deklaration werden die einzelnen Futterkomponenten
in der Reihenfolge ihrer relativen Menge angegeben (und zwar in
der Form, wie sie im Futtermittel eingesetzt werden, also beim Trockenfutter
in der getrockneten Form).
Leider sind die Komponentenbezeichnungen selbst für Fachleute
nicht besonders transparent.
Was genau ist Hühnermehl oder Truthahnfleisch?? Genauen Aufschluss
kann hier nur das Datenblatt der Eiweissquelle geben. Aussagekräftig
bei der Beurteilung der Fleischgrundlage ist nur der Proteingehalt
der jeweiligen Komponenten. Fleisch, egal von welchem Tier, sollte
mind. 65% Proteingehalt in der Trockenmasse enthalten. Zu hohe Rohascheanteile
lassen auf einen hohen Anteil an Knochen, Federn, Klauen, etc. schliessen.
Die Proteingehalte der Fleischgrundlage müssen nicht ausgewiesen
sein, was die Beurteilung sehr erschwert.
Wenn Sie also genauere Informationen über die Fleischgrundlage
wollen, sollten Sie nach Angaben zum Proteingehalt des Fleisches
suchen.
Das gleiche gilt, im übertragenen Sinne, auch für andere
Komponenten, wenn auch nicht so drastisch wie bei der Fleischgrundlage.
Richtigerweise müssen auch Antioxidantien unter Zusammensetzung
aufgeführt werden. Hier finden Sie Formulierungen wie "EG
Zusatzstoff xy" oder "Antioxidans xy", richtigerweise
müssten auch die als Antioxidantien eingesetzten synthetischen
Vitamine E und C, oder beta-carotin hier aufgeführt werden,
was aber eigentlich immer unterbleibt.
Häufig findet man auch nur Abkürzungen wie BHT oder BHA.
Es gibt aber auch Futtermittelsäcke, bei denen die Antioxidantien
unter dem Punkt -Gehalt an Zusatzstoffen- versteckt werden.
Die synthetischen Vormischungen "Gehalt an Zusatzstoffen"
"Unter Gehalt an Zusatzstoffen" wird
die zugesetzte Menge an synthetischen Vitaminen und Spurenelementen
ausgewiesen, die den Gehalt an natürlichen Vitaminen und Spurenelementen
aus den Futterkomponenten nicht miteinbeziehen.
Natürliche Vitamine und Spurenelemente fallen unter Inhaltsstoffe,
die unter 'Gehalt an Zusatzstoffen' aufgeführten synthetischen
Zusätze unter Zusatzstoffe.
Die hier gemachten Angaben sollen dem Tierbesitzer
erstens transparent machen, dass mit synthetischen Zusätzen
gearbeitet wird und zweitens soll er die Möglichkeit der Gesundheitsschädigung
für sein Tier abschätzen können. So gibt es zahlreiche
synthetische Zusätze wie synthetisches Vitamin A und Kupfer,
die laut Futtermittelverordnung ausweispflichtig sind, da Überdosierungen
schwere Gesundheitschäden nach sich ziehen oder tödliche
Folgen haben können.
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Die hier getätigten Aussagen über laboranalytische Methoden
beruhen auf dem Weender Analyseverfahren. |